Wer
kann Mitglied werden?
Bei Stellung eines Antrags auf Mitgliedschaft müssen sich
die Firmen zur Einhaltung des Satzungswerks verpflichten
und bestimmte betriebliche und personelle Voraussetzungen
erfüllen. Diese sind der Nachweis
- über eine qualifizierte Führungskraft
- über Baustellenfachpersonal
- des SIVV-Scheins.
Bis heute wurde 10 Firmen der LG das RAL-Gütezeichen "ib" verliehen.
Wie kann man das Gütezeichen
erlangen?
- Die Firma stellt einen Antrag auf Aufnahme in die
LG und füllt den sogenannten Verpflichtungsschein
aus.
- Die Firma muß ihre Baustellen zur Fremdüberwachung
melden.
- Danach wird ein Antrag bei der Bundesgütegemeinschaft
gestellt, die das RAL-Gütezeichen nach einem
festgelegten Reglement verleiht.
Das RAL-Gütezeichen "ib" garantiert
einheitliche Beurteilungsmaßstäbe zur fachgerechten
Verarbeitung von Baustoffen und hohe Standards der Bauleistung.
So ist der wirtschaftlichste Einsatz der verfügbaren
Mittel gewährleistet
.
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